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PASCH Ingurumena Emakunde


Wie aus Artikel 2 seiner Satzung zu entnehmen ist, handelt es sich bei DEUTSCHE SCHULE SAN ALBERTO MAGNO S.COOP. um einen Trägerverein ohne gewinnorientierte oder politische Zwecke, welcher auf dem Prinzip der gegenseitigen Toleranz basiert.

Konkret wird im Artikel 2.2 festgesetzt:

“Gesellschaftszweck des Trägervereins ist

a)     die Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung des Bildungszentrums “Deutsche Schule San Alberto Magno”, durch die Ausübung von Lehrtätigkeiten in den verschiedenen Bildungsetappen und –modalitäten im nichtuniversitären Bereich. Auch werden auβerschulische Aktivitäten sowie ergänzende Serviceleistungen durchgeführt.

b)    die Förderung kultureller Beziehungen zwischen Spanien und Deutschland mittels Ausübung schulischer und auβerschulischer Aktivitäten durch die Einrichtung “Deutsche Schule San Alberto Magno”. Dieses Bildungszentrum vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern die deutsche Kultur und Sprache, und verfolgt dabei unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen die gleichen Ziele wie die Bildungsbehörden beider Länder.”

Dem Vorstand unterliegt die Leitung und die Repräsentation des Trägervereins. Seine Zuständigkeiten sind unter Artikel 36.2 der Satzung aufgeführt.

SATZUNG DEUTSCHE SCHULE SAN ALBERTO MAGNO (Spanisch)

 

Zusammensetzung des Vorstands:

Der Vorstand setzt sich zusammen aus 8 für jeweils vier Jahre gewählten Mitgliedern: Vorsitzender, Vizevorsitzender, Sekretär, Schatzmeister und vier weitere Vorstandsmitglieder. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Vorstandsmitglieder neu gewählt.

Derzeitige Zusammensetzung:

Vorsitzende: Cecilia de Acha Gonzalez

Vizevorsitzende: Manuel Fernando Cánovas Sánchez

Sekretär: Andrea Lorca Dentici

Schatzmeister: Katja Alexandra Schnell

Mitglied: Nerea Albeniz Ancisar

Mitglied: Luis Matey Muñoz

Mitglied: Román Santos Ciriquiain

Mitglied: Jon Alberdi Echeverria

Diejenigen Mitglieder des Trägervereins, die für die Aufnahme in den Vorstand kandidieren möchten, reichen dem Vorstandsvorsitzenden ihre Kandidatur bis spätestens 5 Tage vor der einberufenenen Generalversammlung in schriftlicher Form ein.

Der Vorstand unterstützt und kooperiert mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin in der Ausübung seiner oder ihrer Tätigkeiten. Entscheidungen und Anweisungen des Vorstands, welche die Mitarbeiter betreffen, werden diesen durch die Schulleiterin oder den Schulleiter übermittelt.

Der Vorstand versammelt sich mindestens vierteljährlich (in der Praxis monatlich) unter Teilnahme des deutschen Honorarkonsuls sowie des Schulleiters oder der Schulleiterin. Eingeladen sind auch die pädagogische sowie die deutsche Leitung und die Verwaltungsleitung der Schule. Desweiteren wohnt der oder die Vorsitzende des Elternbeirats (oder eine andere bevollmächtigte Person der AMPA) der Sitzung mit beratener Stimme bei.

Die Arbeit der Vorstands ist in verschiedene Ausschüsse gegliedert:

-Schulrat

-Gebäude/Bauarbeiten

-Personal und Finanzen

-Qualität und Sprachen

-NIKT (Neue Informations- und Kommunikationstechnologien)

-Kommunikation (Web/Marketing/Alumni/Soziale Netzwerke)

-Dienstleistungen

 

Dem Vorstand unterliegt die Haushaltsführung der Schule; hierbei werden den Mitgliedern des Trägervereins die geprüften Jahresabschlüsse in der Generalversammlung zur Verabschiedung vorgelegt.